Menü

×
Live Bestand News Ratgeber Blog Newsletter Über uns Rezept einlösen Anrufen

Blog

30. April 2024

Cannabis-Verordnung


Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis zum 01.04.2024 fällt auch medizinisches Cannabis nicht weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz. Demnach ist es Ärzt:innen nun erlaubt, Cannabis per „normalem“ Rezept zu verordnen; und da ein „normales“ Rezept nicht länger das rote, Muster 16-Rezept ist, sondern eigentlich seit 01. Januar dieses Jahres vom e-Rezept abgelöst wurde, wird auch Medizinal Cannabis in Zukunft ebenso mit einem e-Rezept verordnet.

Eine Ausnahme bildet Nabilon (Canemes®); dieses Medikament zählt weiterhin als Betäubungsmittel und kann ausschließlich mit einem BTM-Rezept verordnet werden. Wie bei anderen Medikamenten auch, bestehen auch bei Cannabis verschiedene Möglichkeiten ein e-Rezept einzulösen:

1.) Über die elektronische Gesundheitskarte direkt in der Apotheke
2.) Über die e-Rezept-App
3.) Als Papierausdruck (= e-Rezept-Ausdruck mit QR-Code)

Wenn Sie ihr Cannabis-Rezept per e-Rezept-App einlösen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie lösen es in Ihrer Apotheke vor Ort ein; dann erstellt Ihnen die App einen Rezeptcode, welchen die Apotheke abscannt und Ihnen Ihr Medikament, bei Verfügbarkeit, direkt mitgibt. Oder aber Sie senden mithilfe der App Ihr E-Rezept an Ihre Apotheke und holen es zu einem späteren Zeitpunkt (der Ihnen in der App angezeigt wird) ab oder lassen es sich direkt nach Hause liefern.

Die e-Rezept-App bietet Ihnen ebenso eine Übersicht über all Ihre eingelösten e-Rezepte, sowie Informationen zu einzelnen Medikamenten mit ihren Wirkungen und Wechselwirkungen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich den oben genannten Rezeptcode von Ihrer Arztpraxis direkt ausdrucken zu lassen und Ihr e-Rezept so in Papierform in der Apotheke einzulösen.

Was hier alles ziemlich einfach klingt, ist in der Realität leider noch nicht hundertprozentig umsetzbar. Da das neue Cannabisgesetz jetzt nun doch schnell in Kraft getreten ist, hinken korrekte PZN-Nummern, sowie Updates für die Verordnungssoftware hinterher.

Demnach gilt für alle Cannabis-Genehmigungspatienten, dass Cannabis-Verordnungen bis zum 01.05.2024 per rotem Rezept (=Muster 16) verordnet werden müssen.

Für Selbstzahler sind Verordnungen als e-Rezept möglich. Hierfür muss die Praxis ein grünes Rezept erstellen.

zurück zur Übersicht