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30. Juni 2024

Neue Cannabis-Regelungen im Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr auf den Weg gebracht:

Wer mit 3,5 Nanogramm oder mehr erwischt wird, riskiert eine Strafe: 500 € Bußgeld plus 1 Monat Fahrverbot.

Dieser Grenzwert resultiert aus Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.

3,5 Nanogramm THC seien vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut; man liegt hier deutlich unter dem Grenzwert von 7 Nanogramm THC, ab dem eine Risikoerhöhung besteht; also das Risiko, einen Unfall zu verursachen, steigt.

Hierzu gut zu wissen: unmittelbar nach dem Konsum von Cannabis liegt der THC-Wert im Blut bei ca. 10-150 Nanogramm. Es sollte also eine gewisse Zeitspanne zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr liegen. Experten zufolge sinkt der THC- Wert innerhalb von ca. 8 Stunden nach Genuss auf unter 1 Nanogramm.

Außerdem gilt in Zukunft ein absolutes Alkoholverbot in Kombination mit Cannabis im Straßenverkehr: Verstößt man hier gegen die Regeln fällt die Strafe empfindlicher aus: mindestens 1000 € Bußgeld. Bei Fahranfängern in ihrer zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige gilt, wie bei Alkohol auch, ein generelles Konsumverbot von Cannabis.

Diese neuen Regelungen scheiden die Geister, so wie die generelle Cannabis- Legalisierung eben auch. Viele finden den Vergleich zum Alkohol im Straßenverkehr absurd und fürchten schlimme Folgen für unsere Verkehrssicherheit.

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