Menü

×
Live Bestand News Ratgeber Blog Newsletter Über uns Rezept einlösen Anrufen

Blog

27. August 2024

Erste Bilanz nach der Cannabis-Legalisierung


"Raus aus der Schmuddelecke"

Die Teillegalisierung von medizinischem Cannabis liegt nun rund 150 Tage zurück. Zeit, eine kurze Zwischenbilanz zu ziehen.

Immer mehr Apotheken sind motiviert, sich an der Versorgung mit medizinischem Cannabis zu beteiligen. Das ist wichtig, weil es für Patient:innen entsprechende Ansprechpartner und Unterstützung vor Ort geben muss. Auch die Verordnung per E-Rezept funktioniert nun mittlerweile gut.

Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage und behördlicher Probleme bei einem der großen Cannabis-Hersteller im Ausland gab es zwischenzeitlich Engpässe in den Apotheken. Diese sind weitestgehend behoben, das Angebot wächst wieder und die Importmengen wurden der Nachfrage angepasst.

Insgesamt ist der Umgang mit medizinischem Cannabis für Apotheken enorm erleichtert worden, da es nicht weiter als Betäubungsmittel gilt. Die Aufbewahrung muss nicht mehr im Tresor erfolgen und auch die Dokumentationspflicht ist weggefallen. Dies ist eine enorme Zeitersparnis.

Auch Verordnungen über Privatrezepte haben zugenommen, da diese oft von Online-Ärzten kommen. Diesen ist es nun ebenfalls um einiges einfacher, medizinisches Cannabis zu verordnen. Da Online-Ärzte in der Regel aber keine Vertragsärzte sind, dürfen sie ausschließlich privat verordnen. Außerdem müssen sich Vertragsärzte die Verordnung zunächst von den Kostenträgern genehmigen lassen. Seit April werden die Anträge allerdings vermehrt abgelehnt, was wiederum weitere private Verordnungen bedeuten. Zu bedenken ist hier allerdings, dass viele Patient*innen sich das auf Dauer nicht leisten können.

Seit dem 01. April ist die Nachfrage nach medizinischem Cannabis definitiv gestiegen; dennoch ist die Ärzteschaft gespalten. Manche niedergelassenen Mediziner lehnen die Verordnung generell ab, andere die dem Thema offener gegenüberstehen, haben es nun ebenfalls einfacher, da die kompliziertere Verordnung über ein BTM-Rezept entfällt. Aber die Antragsstellung bei den Krankenkassen bleibt leider sehr aufwendig. Ein Lichtblick ist die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, siehe unseren Blog-Artikel vom 25. Juli 2024. Die große Präsenz in der Öffentlichkeit hat dazu beigetragen, dass das Tabu um Cannabis weiter gebrochen werden konnte und es immer mehr als Medizin anerkannt wird, statt als reines Genuss- und Rauschmittel.

Noch mehr seriöse Aufklärung wäre weiter wünschenswert.

zurück zur Übersicht