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25. Juli 2024
Genehmigungsvorbehalt bei Cannabisverordnung entfällt für bestimmte Arztgruppen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass für bestimmte Arztgruppen die Genehmigung der jeweiligen Kostenträger, vor der Erstverordnung von medizinischem Cannabis, zukünftig entfällt. Auch entfällt für Fachärzt:innen die Genehmigungspflicht, ohne eine Zusatzqualifikation nachweisen zu müssen. Hier sollen vor allem Hausärzt:innen und Anästhesist:innen profitieren, da ihnen ein Großteil der Verordnungen zufällt.
Unberührt, allerdings, ist das Recht, vor Beginn der Cannabistherapie die Genehmigung der Krankenkasse freiwillig zu beantragen – vor allem bei Unklarheiten über Verordnungsvoraussetzungen ist dies sinnvoll. Das gilt ebenso für Folgeverordnungen von weiterbehandelnden Ärzt:innen, wenn die Erstverordnung ohne Genehmigung vorgenommen wurde – auch hier braucht es weiterhin eine Genehmigung.
Die Verordnungsvoraussetzungen lauten:
Der gesetzliche Anspruch auf medizinisches Cannabis besteht bei einer Erkrankung, die lebensbedrohlich ist, oder die aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität der Patientin oder des Patienten nachhaltig beeinträchtigt.Des Weiteren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung ist nicht verfügbar oder kann im Einzelfall nach ärztlicher Einschätzung unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes nicht angewendet werden.
- Es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.
Welche Ärzti:innen dürfen ohne Vorabgenehmigung Cannabis verordnen?
- Allgemeinmediziner:innen
- Anästhesist:innen
- Internist:innen
- Neurolog:innen
- Fachärzt:innen für physikalische und rehabilitative Medizin, sowie Psychiatrie und Psychotherapie
- Gynäkolog:innen mit Schwerpunkt gynäkologische Onkologie
- Andere Fachärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie oder Palliativmedizin