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25. Juli 2024

Genehmigungsvorbehalt bei Cannabisverordnung entfällt für bestimmte Arztgruppen


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass für bestimmte Arztgruppen die Genehmigung der jeweiligen Kostenträger, vor der Erstverordnung von medizinischem Cannabis, zukünftig entfällt. Auch entfällt für Fachärzt:innen die Genehmigungspflicht, ohne eine Zusatzqualifikation nachweisen zu müssen. Hier sollen vor allem Hausärzt:innen und Anästhesist:innen profitieren, da ihnen ein Großteil der Verordnungen zufällt.

Unberührt, allerdings, ist das Recht, vor Beginn der Cannabistherapie die Genehmigung der Krankenkasse freiwillig zu beantragen – vor allem bei Unklarheiten über Verordnungsvoraussetzungen ist dies sinnvoll. Das gilt ebenso für Folgeverordnungen von weiterbehandelnden Ärzt:innen, wenn die Erstverordnung ohne Genehmigung vorgenommen wurde – auch hier braucht es weiterhin eine Genehmigung.

Die Verordnungsvoraussetzungen lauten:

Der gesetzliche Anspruch auf medizinisches Cannabis besteht bei einer Erkrankung, die lebensbedrohlich ist, oder die aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität der Patientin oder des Patienten nachhaltig beeinträchtigt.

Des Weiteren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Welche Ärzti:innen dürfen ohne Vorabgenehmigung Cannabis verordnen?

Das Bundesgesundheitsministerium muss diesen Beschluss noch prüfen. Wird er nicht beanstandet, tritt er am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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