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Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

14. Juli 2026


Der Bundestag hat am 10.07.2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet.

Dieses umfassende Sparpaket der Regierung soll die Kassenfinanzen stabilisieren – und mittendrin trifft es die Erstattung von medizinischem Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Welche Änderungen gibt es bei der Verordnung von medizinischem Cannabis?

Die gravierendste Änderung betrifft die Darreichungsform: Getrocknete Cannabisblüten werden zukünftig komplett aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gestrichen.

Somit können Cannabisblüten nur noch über ein Privatrezept als Selbstzahler bezogen werden.

Erstattungsfähig bleiben laut Gesetz nur noch standardisierte Cannabis-Extrakte, zugelassene Fertigarzneimittel (wie Epidyolex oder Sativex), sowie Zubereitungen mit den isolierten Wirkstoffen Dronabinol (=THC) und Nabilon (synthetisches THC-Derivat).

Welche weiteren Auswirkungen oder Hürden das Gesetz für die Medizinalcannabis-Verordnung für gesetzlich Versicherte haben und wie der genaue Gesetzestext lauten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Sobald wir neuere Informationen haben, werden wir entsprechend informieren.

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