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GKV-Spargesetz tritt am 30. Juli 2026 in Kraft

29. Juli 2026


Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist heute im Bundegesetzblatt verkündet worden und einige Teile des Gesetzes treten ab dem 30. Juli 2026 in Kraft.

Ab dem 30. Juli 2026 können somit keine Cannabisblüten auf Krankenkassen-Kosten mehr abgerechnet werden.

Dies bedeutet, dass Cannabisblüten-Rezepte, die ab dem 30. Juli 2026 ausgestellt wurden, nicht mehr abrechenbar sind. Alle Rezepte, die vor dem 30. Juli 2026 ausgestellt worden sind, können noch eingelöst werden.

Cannabisextrakte, Dronabinol- und Nabilon-Rezepturen sind weiterhin erstattungsfähig.

Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen.

Ob dies nur bei einer neuen Genehmigung oder auch bei einer bestehenden Kostenübernahme für Cannabisblüten und Cannabisextrakte notwendig ist, ist gerade noch unklar.

Sobald wir darüber genauere Informationen haben, werden wir entsprechend informieren.

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