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GKV-Spargesetz: KBV und GKV-Spitzenverband schaffen Klarheit
7. August 2026

Am 06. August 2026 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine einheitliche Auslegung der neuen Regelungen im GKV-BStabG verständigt.
Ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel (FAM), wie Canemes, Epidyolex oder Sativex muss nur bei Vorliegen einer jeweiligen Indikation der FAM erfolgen.
Der verordnende Arzt kann einen Therapieversuch bei Unverträglichkeit und/oder Unwirksamkeit vorzeitig abbrechen und stattdessen ein anderes cannabishaltiges Arzneimittel, z.B. ein Cannabisextrakt, verordnen.
Die Indikationen der einzelnen Fertigarzneimittel sind:- Canemes: Zur Behandlung von erwachsenen Krebspatienten mit starker Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie
- Epidyolex: Zur Behandlung von epileptischen Krampfanfällen ab einem Alter von 2 Jahren bei Dravet-Syndrom (DS), Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS) sowie die Tuberöse Sklerose (TSC)
- Sativex: Zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose (MS)
Ein sechsmonatiger Therapieversuch mit FAM ist somit nicht erforderlich, wenn kein Fertigarzneimittel für die jeweilige Indikation vorhanden ist. Es dürfen Cannabisextrakte, Dronabinol-/Nabilon-Rezepturen verordnet werden.
Des Weiteren ist auch kein sechsmonatiger Therapieversuch nötig, wenn Patienten bereits Cannabisextrakte oder Dronabinol-/Nabilon-Rezepturen erhalten haben. Sie können weiterhin Folgeverordnungen bekommen.
Hat man Cannabisblüten erhalten und die Cannabis-Genehmigung ist nur für Blüten erteilt worden, dann ist eine neue Genehmigung für Cannabisextrakte und/oder Dronabinol-/Nabilon-Rezepturen bei der jeweiligen Krankenkasse erforderlich.
Zu beachten ist: Wenn die Verordnung durch einen Arzt erfolgt, der vom Genehmigungsvorbehalt befreit ist (z.B. Fachärzte für Allgemeinmedizin, Neurologie, Innere Medizin, Psychiatrie etc.), bedarf es keiner erstmaliger Genehmigung.
Ärzte sollten den Grund des Wechsels genau dokumentieren. Bei genehmigungsfreien Verordnungen ist zudem eine separate Dokumentation ratsam.

