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Erstattung von hochprozentigen Cannabisextrakten

10. August 2026


Die Erstattung von hochprozentigen Cannabisextrakten, wie Demecan FE 800 No. 1, Becanex oder Curaleaf WPT Lösung in Kartuschen durch die gesetzlichen Krankenkassen war in der Vergangenheit gegeben, doch im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden diese neu betrachtet und das Herstellungsverfahren, sowie der THC Gehalt bemängelt.

Laut verschiedenen Verbänden (GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Vereinigungen von verschiedenen Bundesländern, Landesapotheker-Verband BW) entsprechen die Extrakte nicht einem Herstellungsverfahren gemäß europäischen Arzneibuch und haben einen Wirkstoffgehalt von > 25 % THC.

Daher sind Live-Rosin-Extrakte und Cannabisextrakte mit mehr als 25 % THC nach aktuellem Kenntnisstand erstattungsfraglich.

Erstattungsfraglich:Erstattungsfähig:

Unser Rat an Sie ist folgender:

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt darüber und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Einzelgenehmigung bzw. Erstattungsfähigkeit für Extrakte hergestellt nach dem Live-Rosin-Verfahren und/oder Cannabisextrakte mit mehr als 25 % THC und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur VerfĂĽgung.

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