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Änderungsantrag zu Fertigarzneimittelvorrang

7. Oktober 2026


Der erst kürzlich beschlossene Fertigarzneimittelvorrang im GKV-BStabG soll geändert werden.

Auf Grund massiver Kritik von Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten und der zeitliche Koinzidenz des Markteintritts des neuen Cannabis-Fertigarzneimittel "Exilby" von Vertanical, sowie der Auslegungsschwierigkeiten in der Praxis sieht nun ein Änderungsantrag der Regierungskoalition eine Nachjustierung vor.

Laut Änderungsantrag gilt der Vorrang nun nur innerhalb des Anwendungsgebietes des Arzneimittels und die zeitliche Begrenzung von 6 Monaten wird gestrichen. Im Sinne der ärztlichen Therapiefreiheit wird die Länge des Therapieversuchs in das Ermessen der Ärztinnen und Ärzte gelegt: "Die Weiterverordnung eines nicht wirksamen oder von der behandelten Patientin oder dem behandelten Patienten nicht vertragenen cannabishaltigen Fertigarzneimittels ist nicht sachgerecht."

Des Weiteren wird erklärt, dass die Verpflichtung zur prioritären Verordnung eines cannabishaltigen Fertigarzneimittels nicht für Bestandspatientinnen und Bestandspatienten gilt.

Am 07. Oktober 2026 findet im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zu den Änderungsantragen statt.

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